Barrierefreiheit
Barrierefreiheitserklärung
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Baustoffhandel Hoffmann GmbH. Sie beschreibt den aktuellen Stand der digitalen Zugänglichkeit dieser Website.
Unser Anspruch
Die Baustoffhandel Hoffmann GmbH ist bemüht, ihre Website möglichst barrierearm und gut zugänglich bereitzustellen. Ziel ist eine klare Bedienbarkeit, gute Lesbarkeit und eine nachvollziehbare Struktur für Nutzerinnen und Nutzer mit unterschiedlichen technischen und persönlichen Voraussetzungen.
Bedienhilfen und Cookie-Einstellungen
Auf der Website steht unten rechts ein Menü für digitale Barrierefreiheit zur Verfügung. Dort können unter anderem Text vorgelesen, Kontrast und Schwarz-Weiß-Darstellung aktiviert, Schriftgrößen angepasst, Links markiert, eine lesbarere Schrift gewählt und die Cookie-Einstellungen geöffnet werden.
Stand der Vereinbarkeit
Die Website wurde als statische Informations- und Kontaktseite umgesetzt. Sie ist nach aktuellem Stand teilweise mit gängigen Anforderungen an barrierefreie Websites vereinbar. Eine vollständige externe Barrierefreiheitsprüfung ist bisher nicht abgeschlossen.
Bekannte Einschränkungen
Einzelne visuelle Gestaltungselemente, insbesondere der animierte Globus im Hero-Bereich, dienen der markenbezogenen Inszenierung. Wesentliche Informationen der Website sind nicht ausschließlich über diese Animation zugänglich. Die weitere Optimierung von Kontrasten, Tastaturbedienbarkeit, Fokus-Zuständen und semantischer Struktur wird fortlaufend berücksichtigt.
Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen Barrieren auf dieser Website auffallen oder Sie Inhalte in einer besser zugänglichen Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:
Baustoffhandel Hoffmann GmbH
Weinberge 16a
04910 Elsterwerda
Deutschland
Telefon: +4935332470
E-Mail: hoffmann-baustoffe@t-online.de
Beschwerdemöglichkeiten
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Barrieren auf dieser Website nicht ausreichend berücksichtigt werden, bitten wir zunächst um eine direkte Nachricht an die oben genannte Kontaktadresse. Soweit gesetzlich vorgesehen, können Verbraucherinnen und Verbraucher sich zudem an die zuständige Marktüberwachungsstelle wenden.
Weitere Informationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stellt die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bereit.
Erstellung und Aktualisierung
Diese Erklärung wurde am 2. September 2026 erstellt. Sie wird bei wesentlichen technischen oder inhaltlichen Änderungen der Website überprüft und bei Bedarf aktualisiert.